Ja, die Kombination eines Studienfachs der Phil.-Hist. Fakultät mit gewissen ausserfakultären Studienangeboten ist möglich. Die angebotenen Fächer finden sich hier.
Nein, die Angaben zur Regelstudienzeit sind Richtwerte, die sich auf die durchschnittliche Dauer eines Studiums beziehen, das in Vollzeit absolviert wird. Bei einem Teilzeitstudium kann sich die Studiendauer entsprechend verlängern.
Informationen zu dieser Frage finden sich hier.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Studium sind in der Studierenden-Ordnung der Universität Basel, der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium bzw. der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium (kurz Rahmenordnung genannt) und in den jeweiligen Studienplänen geregelt. Weiterführende und ergänzende Informationen zu den einzelnen Studienangeboten finden sich in den jeweiligen Wegleitungen.
Anerkennung Kreditpunkte – Mobilität Outgoing
Leistungen, die noch nicht für einen anderen Studienabschluss verwendet wurden, können nach einer erfolgten Prüfung unter bestimmten Bedingungen für fachliche Anforderungen der Fächer der Phil.-Hist. Fakultät oder im freien Wahlbereich anerkannt werden. Leistungen, die bereits für einen anderen Studienabschluss verwendet wurden, können unter bestimmten Bedingungen für einen Erlass von Studienleistungen (z.B. im freien Wahlbereich) verwendet werden. Informationen dazu werden von der dafür zuständigen Stelle in der fakultären Studienadministration erteilt.
Das dazugehörige Learning Agreement muss vor Erbringung der Leistung mit der verantwortlichen Unterrichtskommission abgeschlossen werden. Es ist in jedem Fall zu empfehlen, im Vorfeld des Aufenthaltes / vor der Belegung der Lehrveranstaltungen mit der zuständigen Unterrichtskommission zu klären, wo entsprechende Leistungen anerkannt werden. Die verabredeten Leistungen können nach abgeschlossenem Auslandaufenthalt oder nach Abschluss der Leistung an einer anderen (Schweizer) Institution mit diesem Formular anerkannt werden.
Im Bachelorstudium müssen mindestens 40 Kreditpunkte pro Studienfach oder mindestens 80 Kreditpunkte pro Studiengang, die Bachelorprüfungen und die abschlussrelevanten Seminararbeiten an der Phil.-Hist. Fakultät erbracht werden.
Im Masterstudium müssen mindestens 10 Kreditpunkte pro Studienfach oder mindestens 20 Kreditpunkte pro Studiengang, die Masterprüfungen und die Masterarbeit an der Phil.-Hist. Fakultät erbracht werden.
Die übrigen Kreditpunkte können anerkannt werden.
Genauere Informationen zu dieser Frage finden sich in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium, § 22, Abs. 2, und in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium, § 26, Abs. 2.
Kreditpunkte-Verbuchung
Verspätetes Belegen ist auf Antrag kostenpflichtig möglich. Studierende wenden sich bitte an die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration.
Studierende können sich an die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration wenden und um Korrektur bitten.
Es kann vielfältige Gründe haben, warum Kreditpunkte nach erbrachter Leistung noch nicht in der Modulzuordnung ersichtlich sind. In einem ersten Schritt muss sichergestellt werden, dass die verantwortlichen Dozierenden die Kreditpunkte verbucht haben. Sollten die Kreditpunkte nach erfolgter Verbuchung durch die Dozierenden immer noch nicht in der Modulzuordnung ersichtlich sein, kann bei der zuständigen Stelle in der fakultären Studienadministration nachgefragt werden.
Informationen zur Belegfrist finden sich hier.
Learning Contracts
Genauere Informationen zu Studienverträgen / Learning Contracts finden sich hier.
In den Online-Services findet sich hier eine Anleitung zur Erstellung eines Studienvertrags / Learning Contract.
In der Regel ist ein Studienvertrag / Learning Contract vor Erbringung der Leistung zu erstellen und von den Dozierenden und der zuständigen Unterrichtskommission / von der Prüfungskommission zu genehmigen.
Bachelorprüfung
Einzelheiten zu den Prüfungsmodalitäten regeln die Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium, die Studienpläne und die Wegleitungen der Studienangebote. Genauere Informationen zum Prüfungsablauf, inklusive Informationen zum Ablauf am Prüfungstag selbst, finden sich hier.
Die genauen Termine sind hier zu finden.
Genauere Informationen finden sich hier.
Informationen zum Vorgehen im Krankheitsfall finden sich in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium, § 20. Studierende sind gebeten, sich so frühzeitig wie möglich bei der zuständigen Stelle in der fakultären Studienadministration zu melden.
Einzelheiten zu den Prüfungsinhalten regeln die Studienpläne der Studienangebote.
Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen und Dokumente ist hier zu finden.
Genauere Informationen zu den Anmeldebedingungen finden sich hier.
Genauere Informationen sind im Learning Agreement zu finden, das die Studierenden bei der Zulassung erhalten.
Genauere Angaben zu den Dozierenden, die berechtigt sind, Bachelorprüfungen abzunehmen, finden sich hier.
Genauere Informationen finden sich hier.
Die Termine und Fristen, die bei der Anmeldung zur Bachelorprüfung einzuhalten sind, sind hier zu finden.
Bachelorabschluss
Die Bearbeitungszeit des Antrags auf Abschluss dauert mindestens sechs Wochen. Sollten triftige Gründe vorliegen, können die Abschlussdokumente auch vor der Diplomfeier zugestellt werden, wobei der Bearbeitungszeitraum in der Regel jedoch nicht verkürzt werden kann. Vor Abschluss der Bearbeitung kann auf Antrag eine provisorische Bestätigung des Abschlusses ausgestellt werden.
Die Bearbeitungszeit des Antrags auf Abschluss dauert mindestens sechs Wochen; nach sechs Wochen erhalten die Studierenden eine definitive Abschlussbestätigung. Die offiziellen Abschlussdokumente, d.h. die Urkunde, das Zeugnis und das Diploma Supplement, werden an der Diplomfeier überreicht.
Der Antrag auf Abschluss kann innerhalb der dafür vorgesehenen Frist gestellt werden, sobald alle erforderlichen Studienleistungen entsprechend dem Studienplan verbucht sind. Bei Schwierigkeiten mit der fristgerechten Verbuchung von Studienleistungen sollte die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration vor Ablauf der Frist kontaktiert werden.
Das Formular ist hier, das Merkblatt zur Modulzuordnung hier und das Merkblatt zum Antrag auf Abschluss hier zu finden.
Studierende ausseruniversitärer Zweitfächer mit anderer Heimuniversität wenden sich bezüglich der Modulzuordnung an die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration.
Weiterführende Informationen zur Modulzuordnung und u.a. auch detailliertere Erklärungen zum Umgang mit nicht verwendeten Studienleistungen finden sich hier.
Die Module müssen laut Studienplan erfüllt sein. Lehrveranstaltungen der beiden gewählten Studienfächer bzw. des gewählten Studiengangs werden den entsprechenden Modulen des jeweiligen Studienangebotes zugeordnet. Dem Modul «freier Wahlbereich» werden ausschliesslich fachfremde Leistungen zugeordnet. Die Kreditpunkte-Anzahl in diesem Modul kann unter 30 Kreditpunkten liegen, wenn die Gesamtanzahl der Kreditpunkte trotzdem mindestens 180 Kreditpunkte beträgt.
Eine Übersicht der beizulegenden Dokumente findet sich hier.
Absolvent*innen, die direkt nach dem Bachelorabschluss in ein Masterstudium an der Phil.-Hist. Fakultät übertreten wollen, füllen das Formular Antrag auf Übertritt / Studiengangwechsel aus und reichen dieses bei der zuständigen Stelle in der fakultären Studienadministration ein. Ebenso müssen sie sich online beim Studiensekretariat zurückmelden.
Genaue Angaben zur Berechnung der Abschlussnote finden sich in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium, § 24.
Sobald alle erforderlichen Studienleistungen erbracht wurden, besteht keine Immatrikulationspflicht mehr. Der Antrag auf Abschluss kann auch gestellt werden, wenn die Exmatrikulation bereits erfolgt ist.
Zulassung zum Master
Auflagen sind zusätzliche während des Masterstudiums zu erbringende Studienleistungen, die mit der Zulassung verfügt werden. Genauere Informationen finden sich hier.
Informationen zu dieser Frage finden sich hier.
Die Zulassungsvoraussetzungen der Studienfächer und Studiengänge sind in den spezifischen Studienplänen geregelt. Die Studienpläne finden sich hier.
Auflagen sollen zu Beginn des Masterstudiums erbracht werden, um gegebenenfalls fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten für das Masterstudium sicherzustellen. Sämtliche Auflagen in beiden Studienfächern oder im Studiengang müssen vor der Anmeldung zur Masterarbeit bzw. Masterprüfung erbracht sein.
Masterarbeit
Von der Anmeldung bis zur Verbuchung der Note der Masterarbeit gilt Immatrikulationspflicht.
Es liegt im Ermessen der (Kor-)Referent*innen, ob die Masterarbeit digital und/oder als Print-Version abgegeben werden muss. Diese Frage muss direkt mit den (Kor-)Referent*innen geklärt werden.
Ein Verschieben des Abgabetermins der Masterarbeit ist nur bei Krankheit oder in anderen aussergewöhnlichen Härtefällen auf Antrag möglich. Es müssen unbedingt die genannten Fristen beachtet werden. Genauere Informationen zu dieser Frage finden sich hier.
Ein Abbrechen einer Masterarbeit ohne «Fail-Folge» ist nur bei Krankheit oder in anderen aussergewöhnlichen Härtefällen auf Antrag möglich. Für genauere Informationen muss die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration (masterarbeiten-philhist@clutterunibas.ch) kontaktiert werden.
Informationen zu dieser Frage finden sich hier.
Masterprüfung
Die Masterprüfungen werden als Präsenzprüfungen in den universitären Räumlichkeiten in Basel durchgeführt. Prüfungskandidat*innen sind dazu verpflichtet, persönlich anwesend zu sein.
Die Prüfungstermine werden zugeteilt. Die Prüfungskandidat*innen werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor den Masterprüfungen über den jeweils individuellen Termin informiert. Auf besondere Wünsche kann keine Rücksicht genommen werden.
Genauere Informationen zu dieser Frage finden sich hier.
Nein, sämtliche Auflagen in beiden Studienfächern müssen vor der Anmeldung zur Masterprüfung erbracht sein.
Die genauen Termine sind hier zu finden.
Informationen zum Vorgehen im Krankheitsfall finden sich in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium, § 24. Studierende sind gebeten, sich so frühzeitig wie möglich bei der zuständigen Stelle in der fakultären Studienadministration zu melden.
Einzelheiten zu den Prüfungsinhalten regeln die Studienpläne der Studienangebote.
Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen und Dokumente ist hier zu finden.
Genauere Informationen zu den Anmeldebedingungen finden sich hier. Sämtliche Auflagen in beiden Studienfächern oder im Studiengang müssen vor der Anmeldung zur Masterprüfung erbracht sein.
Genauere Angaben zu den Dozierenden, die berechtigt sind, Masterprüfungen abzunehmen, finden sich hier.
Die Termine und Fristen, die bei der Anmeldung zur Masterprüfung einzuhalten sind, sind hier zu finden.
Masterabschluss
Die Bearbeitungszeit des Antrags auf Abschluss dauert mindestens sechs Wochen. Sollten triftige Gründe vorliegen, können die Abschlussdokumente auch vor der Diplomfeier zugestellt werden, wobei der Bearbeitungszeitraum in der Regel jedoch nicht verkürzt werden kann. Vor Abschluss der Bearbeitung kann auf Antrag eine provisorische Bestätigung des Abschlusses ausgestellt werden.
Die Bearbeitungszeit des Antrags auf Abschluss dauert mindestens sechs Wochen; nach sechs Wochen erhalten die Studierenden eine definitive Abschlussbestätigung. Die offiziellen Abschlussdokumente, d.h. die Urkunde, das Zeugnis und das Diploma Supplement, werden an der Diplomfeier überreicht.
Der Antrag auf Abschluss kann innerhalb der dafür vorgesehenen Frist gestellt werden, sobald alle erforderlichen Studienleistungen entsprechend dem Studienplan verbucht sind. Bei Schwierigkeiten mit der fristgerechten Verbuchung von Studienleistungen sollte die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration vor Ablauf der Frist kontaktiert werden.
Das Formular ist hier, das Merkblatt zur Modulzuordnung hier und das Merkblatt zum Antrag auf Masterabschluss hier zu finden.
Studierende ausseruniversitärer Zweitfächer mit anderer Heimuniversität wenden sich bezüglich der Modulzuordnung an die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration.
Weiterführende Informationen zur Modulzuordnung und u.a. auch detailliertere Erklärungen zum Umgang mit nicht verwendeten Studienleistungen finden sich hier.
Die Module müssen laut Studienplan erfüllt sein. Lehrveranstaltungen der beiden gewählten Studienfächer bzw. des gewählten Studiengangs werden den entsprechenden Modulen des jeweiligen Studienangebotes zugeordnet. Dem Modul «freier Wahlbereich» werden ausschliesslich fachfremde Leistungen und reine Bachelor-Veranstaltungen zugeordnet. Die Kreditpunkte-Anzahl in diesem Modul kann unter 20 Kreditpunkten liegen, wenn die Gesamtanzahl der Kreditpunkte trotzdem mindestens 120 Kreditpunkte beträgt.
Eine Übersicht der beizulegenden Dokumente findet sich hier.
Genaue Angaben zur Berechnung der Abschlussnote finden sich in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium, § 28.
Sobald alle erforderlichen Studienleistungen erbracht wurden, besteht keine Immatrikulationspflicht mehr. Der Antrag auf Abschluss kann auch gestellt werden, wenn die Exmatrikulation bereits erfolgt ist.
Beginn und Aufbau des Doktorats
Ja, eine Dissertation kann auch als kumulative Arbeit vorgelegt werden. Die Wahl der Form der kumulativen Dissertation wird in der Doktoratsvereinbarung festgehalten. Zu den Anforderungen an eine kumulative Dissertation beachten Sie bitte das entsprechende Merkblatt.
Die zu erbringenden Studienleistungen werden in einem „Individuellen Studienplan“, der Teil der Doktoratsvereinbarung ist, festgelegt. Das Bildungsangebot setzt sich zu 2/3 aus fachlich-methodischen Angeboten und zu max. 1/3 aus transversalen Kompetenzen zusammen (Empfehlung gemäss Merkblatt zur Doktoratsvereinbarung) bzw. ist in den Studienplänen und Ausbildungsprogrammen der strukturierten Doktoratsausbildung geregelt.
Die Zulassung zur Doktoratsausbildung setzt einen Masterabschluss in einem zum gewünschten Promotionsfach verwandten Studienfach oder Studiengang voraus, wobei der Notendurchschnitt auf ein Zehntel gerundet mindestens 5,0 betragen muss (das schweizerische System umfasst Noten zwischen 1 und 6, wobei 6 = max., 4 = pass). Andere Studienabschlüsse einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule können ganz oder teilweise als äquivalent anerkannt werden, gegebenenfalls mit der Auflage, Studienleistungen nachzuholen. Abschlüsse der universitären Weiterbildung (z.B. Master of Advance Studies) berechtigen nicht zu einem Promotionsstudium.
Der Antrag auf Zulassung muss online beim Studiensekretariat der Universität Basel gestellt werden. Bewerbungen können auch nach Ablauf der offiziellen…
mehrDie Doktoratsausbildung besteht aus
- der Dissertation
- einem Bildungsangebot
- dem Doktoratsexamen
Das Bildungsangebot (curricularer Teil) umfasst im individuellen Doktorat mind. 12 Kreditpunkte, in den Doktoratsprogrammen mind. 18 Kreditpunkte. Mindestens zwei Drittel der zu erwerbenden Kreditpunkte müssen aus dem fachlich-methodischen Bereich stammen; max. ein Drittel kann im Bereich transversale Kompetenzen erworben werden (siehe Merkblatt zur Doktoratsvereinbarung).
Der genaue Aufbau des zu besuchenden Bildungsangebots wird zwischen dem Doktoratskomitee und der Doktorandin bzw. dem Doktoranden vereinbart und im Individuellen Studienplan festgelegt und dokumentiert. Das Bildungsangebot sollte möglichst über die Ausbildungsdauer verteilt und möglichst in Form verschiedener Arten von Leistungen…
mehrDie Aufnahme in ein Doktoratsprogramm setzt zunächst die erfolgreiche Zulassung zum Doktorat an der Phil.-Hist. Fakultät der Universität Basel voraus. Danach können Sie sich beim Leitungsgremium des Doktoratsprogramms um Aufnahme bewerben.
Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Doktoratsprogramme.
Doktoratskomitee
Die Erstbetreuungsperson muss bereits bei der Beantragung der Zulassung zum Doktoratsstudium an der Phil.-Hist. Fakultät benannt werden. Übernimmt ein Mitglied der Gruppierung II die Erstbetreuung, dann muss bereits bei der Beantragung zur Zulassung ein Mitglied der Gruppierung I als Zweitbetreuung genannt werden. Die weiteren Betreuungspersonen des Doktoratskomitees sollten möglichst zu Beginn, spätestens jedoch 12 Monate nach Beginn des Doktorats, bestimmt werden.
Ja, externe Zweitbetreuungspersonen müssen eine vergleichbare Qualifikation und Anstellung besitzen wie interne Zweitbetreuungspersonen und an ihrer Heiminstitution das Promotionsrecht besitzen. In der Doktoratsvereinbarung sind die vollständigen Kontaktdaten der beantragten externen Zweitbetreuungsperson (universitäre Anbindung, Postanschrift, E-Mail-Adresse) anzugeben.
Jedes Doktorat wird von einem Doktoratskomitee begleitet. Das Doktoratskomitee besteht aus der/dem Erstbetreuer/in und der/dem Zweitbetreuer/in und allenfalls aus einer/m Drittbetreuer/in. Die/Der Erstbetreuer/in ist hauptverantwortlich für die korrekte Durchführung der Dissertation und gibt der/dem Doktorierenden regelmässige Rückmeldungen zu Qualität und Fortschritt der Forschungsarbeit. Sie/er muss eine angemessene Betreuung gewährleisten. Alle Mitglieder des Doktoratskomitees verfassen je ein unabhängiges und benotetes Gutachten über die eingereichte Dissertation.
Die Mitglieder des Doktoratskomitees werden im Deckblatt der Doktoratsvereinbarung eingetragen. Die Doktoratsvereinbarung wird von der/dem Erstbetreuenden und von der/dem Doktorierenden gemeinsam unterzeichnet. Eine Kopie der…
mehrEine Erstbetreuung können alle Professorinnen und Professoren, die der Gruppierung I der Phil.-Hist. Fakultät der Universität Basel angehören, übernehmen.
Mitglieder der Gruppierung II (Assistenzprofessorinnen und -professoren ohne Tenure Track, promovierte Titularprofessorinnen und -professoren sowie an der Fakultät habilitierte Privatdozentinnen und Privatdozenten) können eine Erstbetreuung übernehmen unter der Voraussetzung, dass eine Professorin oder ein Professor aus Gruppierung I der Phil.-Hist. Fakultät als Zweitbetreuer/in fungiert. In diesem Fall muss bereits bei der Beantragung der Zulassung zum Doktorat im Antrag der Erstbetreuungsperson um Betreuungsübernahme eine Zweitbetreuerin bzw. ein Zweitbetreuer aus Gruppierung I der Phil.-Hist. Fakultät benannt werden.
Auf Antrag (die…
Emeritierte oder wegberufene Professorinnen und Professoren können nach ihrem Ausscheiden aus der Universität keine neuen Promotionsbetreuungen mehr übernehmen. Ihr Betreuungsrecht endet nach drei Jahren.
Doktoratsvereinbarung
Die Doktoratsvereinbarung muss im ersten Semester der Promotion zwischen der/dem Doktorierenden und der Erstbetreuungsperson abgeschlossen werden. Das Original verbleibt bei der/dem Doktorierenden, eine Kopie des Deckblatts ist in der Studienadministration des Dekanats (per Post oder Email an Hildegard.Raeuber@unibas.ch) zu hinterlegen. Eine Kopie sollte zudem bei der/dem Erstbetreuer/in aufbewahrt werden. Falls das Doktoratskomitee nicht im Laufe des ersten Semesters benannt wird, muss es spätestens 12 Monate nach Beginn des Doktorats bestimmt werden. Eine Kopie des entsprechend aktualisierten Deckblattes ist in der Studienadministration des Dekanats (per Email an doktorat-philhist@clutterunibas.ch) zu hinterlegen.
Die Doktoratsvereinbarung sollte mindestens einmal pro Jahr im Rahmen…
Ja, die Doktoratsvereinbarung kann während des Doktorats an veränderte Umstände angepasst werden. Alle Änderungen der im Deckblatt der Doktoratsvereinbarung festgelegten Rahmenbedingungen müssen mittels einer aktualisierten Kopie des Deckblatts beim Promotionsausschuss beantragt und durch diesen genehmigt werden. Im Konfliktfall können sich Doktorierende und Betreuende an den Promotionsausschuss der Fakultät wenden (siehe auch "Wie kann eine Doktoratsvereinbarung aufgelöst werden?").
Die Doktoratsvereinbarung ist ein Arbeits- und Orientierungsinstrument für die optimale Ausgestaltung und Begleitung eines Doktorats.
Eine Auflösung der Doktoratsvereinbarung ist bei beiderseitigem Einverständnis bis zur Anmeldung zum Doktoratsexamen jederzeit möglich. In Konfliktfällen sowie bei Nichterfüllung bzw. ungenügender Erfüllung der vereinbarten Leistungen gemäss „Individuellem Studienplan“ und Gesprächsprotokollen haben beide Parteien die Möglichkeit, den Promotionsausschuss um Vermittlung zu bitten. Der Promotionsausschuss versucht nach Möglichkeit, eine für alle Parteien befriedigende Lösung zu finden.
Wird die Vereinbarung von einer der beiden Parteien in wesentlichen Punkten nicht eingehalten, ist eine sechsmonatige Frist zur Verbesserung einzuräumen. Tritt keine Verbesserung ein oder ist eine befriedigende Lösung nicht zu finden, haben beide Parteien die Möglichkeit, die Doktoratsvereinbarung aufzulösen.…
Der Individuellen Studienplan wird im ersten Semester, wenn die Doktoratsvereinbarung abgeschlossen wird, mit der Erstbetreuungsperson besprochen. Zu diesem Zeitpunkt werden alle zu erbringenden Studienleistungen eingetragen, die bereits verpflichtend festgelegt werden können. Alle weiteren im Laufe der Doktoratsausbildung erbrachten Leistungen werden sukzessiv ergänzt und nach erfolgreicher Absolvierung von der Betreuungsperson unterschriftlich testiert (vgl. «Erwerb von Kreditpunkten»). Die Einzelleistungen werden von der Betreuungsperson aber erst unterschriftlich testiert, wenn die Leistung erbracht ist.
Die Erstbetreuerin bzw. der Erstbetreuer bestätigt das vollständig absolvierte Bildungsangebot für die Anmeldung zum Doktoratsexamen. Der vollständig ausgefüllte «Individuelle…
mehrKreditpunkte, externe Leistungen
Nein, aber sie sollten idealerweise über die gesamte Laufzeit des Doktorats verteilt werden und nicht "am Stück" absolviert werden.
Nein. Die erforderlichen Kreditpunkte müssen während der Doktoratsausbildung erworben werden.
Grundsätzlich gilt, dass der curriculare Teil im Umfang von min. 12 Kreditpunkten im individuellen Doktorat bzw. min. 18 Kreditpunkten in den Doktoratsprogrammen während der Doktoratsausbildung erbracht werden muss. Der Erwerb von Kreditpunkten für die Doktoratsstufe ist nur im Rahmen einer Einschreibung zum Doktorat an der Phil.-Hist. Fakultät der Universität Basel möglich. Leistungen aus dem Masterstudium können nicht ins Doktorat übertragen und angerechnet werden. Die Doppelverwendung von Leistungen für mehrere ordentliche Abschlüsse ist nicht möglich. Veranstaltungen werden unter der Voraussetzung, dass sie über MOnA belegt worden sind (Belegpflicht), mit den entsprechenden im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesenen Kreditpunkten angerechnet. Die Leistungsüberprüfung erfolgt aufgrund der…
mehrAn anderen Hochschulen erworbene Kreditpunkte können angerechnet werden, sofern sie die erforderlichen Kriterien für ein Bildungsangebot auf Doktoratsstufe erfüllen. Der Besuch solcher Bildungsangebote kann nur im Einverständnis mit einer Betreuungsperson des Doktoratskomitees angerechnet werden. Sie muss die erfolgreiche Absolvierung mit ihrer Unterschrift im „Individuellen Studienplan“ bestätigen. Die/Der Doktorierende muss zudem einen Nachweis (Teilnahmebestätigung, Leitungsnachweis, Datenabschrift) vorlegen. Mind. 6 Kreditpunkte der geforderten Leistungen sind im Rahmen von Angeboten der Universität Basel zu erbringen.
Im individuellen Doktorat min. 12 Kreditpunkte, in einem Doktoratsprogramm min. 18 Kreditpunkte. Falls bei der Zulassung Auflagen verfügt wurden, müssen diese zusätzlich zu den 12 bzw. 18 Kreditpunkte erbracht werden.
Examen
Nein.
Die Dissertation ist angenommen, wenn keine der Gutachternoten unter 4,0 liegt.
Die Anmeldung zum Doktoratsexamen erfolgt zusammen mit der Einreichung der Dissertation spätestens 4 Monate vor dem gewünschten Datum der mündlichen Prufung.
Beachten Sie, dass während der MA Prüfungssessionen keine Examen möglich sind. Die Anmeldung zum Doktoratsexamen kann per Phil App oder per Mail an doktorat-philhist@clutterunibas.ch erfolgen. Die Anmeldeunterlagen sowie das Manuskript sind jeweils als ein PDF-Dokument einzureichen.
Alle Informationen dazu finden Sie um Merkblatt Anmeldung zum Doktoratsexamen oder auf der Website.
Das Doktoratsexamen besteht aus einer Verteidigung der Dissertation (Disputation) auf der Grundlage der vorab zu Kenntnis gebrachten Gutachten. Die Mitglieder des Doktoratskomitees erstellen je ein Gutachten zur Dissertation und reichen ihr Gutachten spätestens 15 Arbeitstage vor dem Examenstermin im Forschungsdekanat ein. Die Gutachten inklusive der Noten werden dann der Prüfungskandidatin bzw. dem Prüfungskandidaten spätestens 10 Arbeitstage vor der Prüfung bekannt gegeben. Das Doktoratsexamen beginnt mit einem ca. 15-minütigen Vortrag, an den sich eine Diskussion anschliesst. Die Diskussion bzw. das Prüfungsgespräch kann sich von der Dissertation ausgehend über das weitere Fachgebiet erstrecken.
Die Dissertation wird mit dem Durchschnitt der Noten aller Gutachten bewertet. Das Doktoratsexamen wird von den Prüfenden gemeinsam mit einer Note bewertet und ist bestanden, wenn mindestens die Note 4,0 erreicht wurde.
Für das Gesamtprädikat zählt die Note des Doktoratsexamens einfach und die Note der Dissertation mit doppeltem Gewicht. Für eine bestandene Promotion werden folgende Prädikate vergeben:
5,75–6,00 hervorragend (summa cum laude)
5,25–5,74 sehr gut (insigni cum laude)
4,75–5,24 gut (magna cum laude)
4,25–4,74 befriedigend (cum laude)
4,00–4,24 genügend (rite)
Publikation, Titelführung
Die Pflichtexemplare der Dissertation sind in der in den Publikationsbestimmungen festgelegten Form abzuliefern.
Doktorierende sind verpflichtet, ihre Dissertation innerhalb von drei Jahren nach dem Doktoratsexamen in der in den Publikationsbestimmungen festgelegten Form abzuliefern.
Über den Max Geldner-Dissertationenfonds der Phil.-Hist. Fakultät können Beiträge an die Druckkosten von Dissertationen im Phil.-Hist. Bereich gewährt werden.
Zusprachen erfolgen durch die entsprechende Fakultätskommission jeweils im Februar und September.
Bitte beachten Sie zudem die Liste der Stiftungen und Fonds, die Zuschüsse für Druckkosten sprechen. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Sie für eine Förderung in Frage kommen.
Ja, damit die Promotion rechtsgültig ist, muss die Dissertation publiziert werden.
Die Urkunde wird erst nach Abgabe der Pflichtexemplare (siehe Publikationsbestimmungen) ausgehändigt. Vorher darf der Doktortitel nur in der Form „Dr. phil. des.“ (Doctor philosophiae designatus) geführt werden.
Die Promotionsurkunde berechtigt zum Führen des akademischen Titels „Dr. phil.“, in englischer Übersetzung „PhD“.
Die Promotion wird durch die Publikation im Kantonsblatt Basel-Stadt bekannt gemacht.
Wie finde ich diese? Was wird anerkannt?
mehr